Brandschutzvorschriften für Ihre Sicherheit

Die Gebäudeversicherung Luzern vollzieht als kantonale Brandschutzbehörde den Brandschutz und erlässt die nötigen Weisungen.

Schweizweit verbindliche Brandschutzvorschriften

Die Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF bilden die Grundlage für die feuerpolizeiliche Beurteilung und Bewilligung von Bauprojekten. Sie sind auf der VKF-Website ersichtlich (siehe Links). Die Gebäudeversicherung Luzern stellt zusätzliche Informationen und Planungshilfen zur Verfügung (siehe Link «Downloads Brandschutz»).

Am 1. Januar 2015 traten die revidierten Brandschutzvorschriften in allen Kantonen in Kraft. Dabei wurden einige Erleichterungen eingeführt wie z.B. grössere Brandabschnitte, längere Fluchtwege im Raum, weniger Treppenhäuser, Zusammenfassen von Räumen zu Nutzungseinheiten ohne Brandabschnitte. Die Anwendung der Holzbauweise wurde weiter liberalisiert und neue Gebäudekategorien eingeführt, bei welchen nur noch minimale Massnahmen gefordert werden.

Brandschutznachweis neu im Mittelpunkt

Ein Kernelement der neuen Schweizerischen Brandschutzvorschriften ist der Brandschutznachweis: Mit dem Nachweis dokumentiert der Planer, wie er den Brandschutz am Gebäude umsetzen will und ist dem Baugesuch beizulegen. Die Gebäudeversicherung Luzern stellt dazu Vorlagen zur Verfügung (siehe Link «Vorlagen für Brandschutznachweise»).

Brandschutzexperten der Gebäudeversicherung Luzern

Innerhalb der Gebäudeversicherung Luzern ist die Abteilung Prävention für die feuerpolizeilichen Beurteilungen und Bewilligungen sowie für die Bau- und Betriebskontrollen zuständig.