Durch Blitzschläge ausgelöste Überspannungen können Schäden in elektrischen Einrichtungen und elektronischen Steuerungen verursachen (z. B. Storenautomatik, Garagentorsteuerung, Turmuhren). Im Kanton Luzern besitzen 30'000 Gebäude ein Blitzschutzsystem.
Anerkannte Fachleute beauftragen
Hohe Bäume, elektrische Freileitungen oder nahe Gewässer schützen nicht vor Blitzschlägen. Ein Blitzschutzsystem hingegen schützt Personen und Gebäude vor grösseren Schäden. Der sogenannte äussere Blitzschutz beseitigt die Gefahr, indem er den Blitzstrom auffängt und kontrolliert in die Erde leitet. Der innere Blitzschutz schützt elektrische oder elektronische Geräte. Blitzschutzsysteme sollten nur durch Fachleute geplant und installiert werden siehe «Verzeichnis anerkannter Kontrollfirmen».
Finanzieller Beitrag an freiwillig erstellte Blitzschutzsysteme
Je nach Gebäudekategorie unterscheidet die Gebäudeversicherung Luzern zwischen vorgeschriebenen und freiwillig erstellten Blitzschutzsystemen. Bei grossen Holzbauten (Scheunen) sind Blitzschutzsysteme beispielsweise zwingend. Bei einem Einfamilienhaus ist hingegen eine Anlage freiwillig. Nachdem das System installiert wurde, stellt die Kontrollfirma ein Installationsattest aus. Die Gebäudeversicherung Luzern bezahlt an freiwillig erstellte Systeme einen Beitrag von 20 Prozent.
Kontrolle für den Ernstfall
Vorgeschriebene Blitzschutzsysteme müssen periodisch (alle 10 Jahre) oder nach einem Blitzeinschlag durch eine anerkannte Kontrollfirma überprüft werden. Bei freiwilligen Systemen empfehlen wir ebenfalls eine periodische Überprüfung. Zusätzliche Kontrollen durch unsere Fachleute sind möglich.