Bewilligungsmodell für Kaminfegerarbeiten eingeführt

Das Kaminfegermonopol ist im Kanton Luzern seit dem 1. Juli 2019 aufgehoben. Dies bringt zwei wesentliche Änderungen: Für die Rohbaukontrolle ist neu die Gemeinde zuständig und Kaminfeger brauchen neu eine Bewilligung.

Freie Wahl des Kaminfegermeisters

Die Gebäudeeigentümer können die Kaminfegerarbeiten einem zugelassenen Kaminfegermeister übertragen. Eine Liste aller zugelassenen Kaminfegermeister finden Sie im Dokument «Zugelassene Kaminfegermeister im Kanton Luzern». Der Gebäudeeigentümer muss weiterhin seine Feuerungs- und Abgasanlagen periodisch reinigen lassen. Anlässlich der Reinigung kontrolliert der Kaminfegermeister die Anlagen bezüglich Brandschutz (Feuerschau). Der bisherige Kaminfegertarif ist seit dem 30. Juni 2019 aufgehoben, die Preise sind zu vereinbaren.

Rohbaukontrollen - neu in der Zuständigkeit der Gemeinden

Für die Rohbaukontrollen von neuen oder abgeänderten Feuerungs- und Abgasanlagen sind neu die Gemeinden zuständig. Die Kontrolle ist von einem Brandschutzfachmann mit eidgenössischem Fachausweis oder von einer Person mit einer vergleichbaren Ausbildung durchzuführen. Die Gemeinden können die Kontrolle einem zugelassenen Kaminfegermeister oder einer anderen qualifizierten Person übertragen.

Kaminfegerarbeiten und Feuerschau - Bewilligung beantragen

Um im Kanton Luzern als Kaminfeger tätig zu sein, braucht es eine Bewilligung durch die Gebäudeversicherung Luzern. Mit der Bewilligung ist der Kaminfeger berechtigt, Kaminfegerarbeiten (Reinigung und periodische Feuerschau) auszuführen oder durch seine Angestellten ausführen zu lassen. Die Rechte und Pflichten sind im Gesetz über den Feuerschutz in den Artikeln §§ 71-81 und 89 geregelt (siehe unter «Rechtsgrundlagen»).

Anforderungen

  • Eidgenössische/r Kaminfegermeister/in oder gleichwertiges ausländisches Diplom (als gleichwertig gelten vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI anerkannte Diplome)
  • Gewähr für die einwandfreie Ausführung der Feuerschau bieten (Nachweis ausreichender Kenntnisse der Brandschutzvorschriften und zweckmässig organisierter Betrieb)

Einzureichende Unterlagen

  • Eidgenössisches Diplom als Kaminfegermeister oder ein als gleichwertig anerkanntes ausländisches Diplom
  • Nachweis einer Brandschutz Aus- oder Weiterbildung
  • Organigramm des Betriebs mit namentlicher Nennung aller Mitarbeitenden (inkl. Funktion, Ausbildung)
  • Dokumentation über die Organisation der periodischen Feuerschau
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung über fünf Millionen Franken

Bei Bedarf fordert die Gebäudeversicherung Luzern weitere Unterlagen ein.

Die Bewerbung ist schriftlich einzureichen an: Gebäudeversicherung Luzern, Direktion, Hirschengraben 19, Postfach, 6002 Luzern

 

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